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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2009 - 6 Sa 146/09   

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https://dejure.org/2009,5903
LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2009 - 6 Sa 146/09 (https://dejure.org/2009,5903)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.07.2009 - 6 Sa 146/09 (https://dejure.org/2009,5903)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 6 Sa 146/09 (https://dejure.org/2009,5903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Abfindungszahlung wegen Inkongruenz bei Leistung zur Abwendung unmittelbar drohender Zwangsvollstreckung; Hinweis auf alsbaldige Zustellung des Zahlungsverbotes als ernsthafte Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen; alsbaldige Stellung des ...

  • Judicialis

    InsO § 131; ; InsO § ... 131 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 143; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 845; ; ZPO § 845 Abs. 2; ; BGB § 619 a; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; KO § 30 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Abfindungszahlung wegen Inkongruenz bei Leistung zur Abwendung unmittelbar drohender Zwangsvollstreckung; Hinweis auf alsbaldige Zustellung des Zahlungsverbotes als ernsthafte Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen; alsbaldige Stellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2159
  • NZI 2010, 516
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2009 - 6 Sa 146/09
    Zurückweisung der Berufung und erwidert, nach dem Stand der Rechtsprechung sei bereits die ernsthafte Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen ausreichend, um die Inkongruenz der dann erfolgten Zahlung des Schuldners herbeizuführen (vgl. BGH WM 2006 190).

    Es ist eine ernsthafte Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 08. Dezember 2005 - IX ZR 182/01 - zum Druck durch Kontenpfändung).

    Die Inkongruenz kann sich nämlich nach dem Stand der - ebenfalls für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 08. Dezember 2005, a. a. O.) aus der Mittelbarkeit der Zahlung ergeben.

  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 194/02

    Anfechtbarkeit von Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2009 - 6 Sa 146/09
    Nach der in § 131 InsO u. a. geforderten Tatbestandsvoraussetzungen "nicht in der Art" ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 15. Mai 2003 - IX ZR 194/02 = NJW 2004, 1112), die wegen des Normzweckes des § 131 InsO - Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger - für zutreffend gehalten wird (vgl. hierzu Schmidt/Rogge, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 131 InsO Rz. 1; Nehrlich/Römermann, Insolvenzordnung, Stand Jan. 2009 § 131 Rz. 5) eine Leistung des Schuldners inkongruent, die dieser zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Zwangsvollstreckung erbringt (BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 a. a. O., m. w. N. auf Rechtsprechung seit 1997 zur Beibehaltung der anfechtungsrechtlichen Missbilligung von Deckungen für Titelgläubiger in der "kritischen" Zeit nach § 30 Nr. 2 KO mit Mitteln der Zwangsvollstreckung und zur Entstehungsgeschichte).

    Ob der Schuldner aufgrund eines unmittelbaren Vollstreckungsdrucks geleistet hat, beurteilt sich aus der objektivierten Sicht des Schuldners (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 a. a. O.).

  • BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2009 - 6 Sa 146/09
    Der insolvenzrechtliche Anfechtungsgrund wird im übrigen nach der neueren Rechtsprechung des BGH zur Vorsatzanfechtung nicht in einem rechtlichen oder unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gesehen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 02. April 2009 - IX ZB 108/08 entgegen BAG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 5 AZB 43/07).
  • BGH, 19.11.2009 - IX ZB 108/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Restschuldbefreiung nach dessen Versagung im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2009 - 6 Sa 146/09
    Der insolvenzrechtliche Anfechtungsgrund wird im übrigen nach der neueren Rechtsprechung des BGH zur Vorsatzanfechtung nicht in einem rechtlichen oder unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis gesehen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 02. April 2009 - IX ZB 108/08 entgegen BAG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 5 AZB 43/07).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2009 - 6 Sa 146/09
    Mit dieser Anknüpfung ist der Rückforderungsanspruch als rechtshängiger Anspruch zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 2007 - IX ZR 96/04 - = ZinsO 2007, 261).
  • OLG Hamburg, 16.02.2022 - 12 U 12/18

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Zahlungen eines Insolvenzschuldners aufgrund

    Die Frage, wie der "Druck", um in den Bereich der Inkongruenz zu kommen, aus der verobjektivierten Sicht der Schuldnerin beschaffen sein muss, wird in der Rechtsprechung und Literatur durchaus differenziert erörtert (vgl. z.B. OLG Rostock, Urteil vom 29.03.2004, 3 U 160/03 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2002, 6 U 150/01 - juris; LG München I, Urteil vom 31.07.2003, 32 O 15557/02 - juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.07.2009, 6 Sa 146/09 m.w.N. - juris; LG Stade, Urteil vom 19.01.2005, 2 S 55/04 - juris; Berbuer, Inkongruenz durch Drohung des Gläubigers nicht nur bei Drohung mit Zwangsvollstreckung oder Insolvenzantrag?, NZI 2016, 717 ff.).
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